Die zuständigen Gremien der BBU haben aufgrund aktueller Ereignisse und Vorfälle im Ligabetrieb 2022-23 Anpassungen und Präzisierungen der Sportordnung vorgenommen und in Kraft gesetzt. Die geänderte Sportordnung ist ab dem 1. Februar 2023 gültig.

Außerdem wurde die Gebührenordnung vom zuständigen Gremium der BBU angepasst und zum 1. Februar 2023 in Kraft gesetzt..

Die Anpassungen in der Sportordnung betreffen folgende Themenbereiche:

  1. Einsatz von Schiedsrichtern (Punkt 5.1.5 SPO):
    1. Die Vereine werden ab sofort verpflichtet, dem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! die Namen der Schiedsrichter/Auswerter einer Liga sowie Änderungen dazu bis spätestens Montag vor einem Ligastart mitzuteilen. Ab der Saison 2023-24 muss eine erste Liste mit Namen spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Ligaplanung an den Schiedsrichterwart geschickt werden.
    2. Für den Fall, dass ein vorgesehener Schiedsrichter/Auswerter an einem Ligastart nicht erscheint, wird eine Regelung zur weiteren Vorgehensweise getroffen.
    3. Falls ein Schiedsrichter/Auswerter an einem Ligastart nicht erscheint, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
  2. Spielerwechsel nach einem abgeschlossenen Spiel (Punkt 5.11.10 SPO):
    1. Ab sofort wird die Praxis unterbunden, durch einen Spielerwechsel einen Positionstausch innerhalb der Mannschaft zu vollziehen.
    2. Ein ausgewechselter Spieler muss ab sofort mindestens 1 Spiel aussetzen, bevor er wieder eingewechselt werden kann.
      1. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Streichung des Ergebnisses geahndet.
      2. Sollten bereits mehrere Spiele absolviert worden sein, wird nur das erste Spiel nach der unzulässigen Einwechselung gestrichen.
  3. Rückmeldung von Spielern in untere Mannschaften (Punkt 5.15.4 SPO):
    1. Die Rückmeldung von Spielern in die nächstuntere Mannschaft sowie der mögliche erste Einsatz in der unteren Mannschaft nach einer Rückmeldung wurden klarer gefasst.
    2. Die Zeitpunkte, wann ein Spieler in einer Liga zurückgemeldet werden kann, wurden für die jeweiligen Ligenstärken festgelegt.

In der Gebührenordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Bayerische Meisterschaften Jugend/Junioren (Punkt 2.2 GebO):
    1. Die Gebühren für Bayerische Meisterschaften der Jugend/Junioren werden künftig in der Ausschreibung zur jeweiligen Meiisterschaft genannt. Grund dafür ist, dass in den Gebühren ein pauschaler Anteil für die Spielkosten enthalten ist.
  2. Abmeldung von Mannschaften aus dem Ligabetrieb (Punkte 3.4.1.2/3.4.1.3 GebO):
    1. Die Gebühren für die Abmeldung von Mannschaften aus dem Ligaspielbetrieb werden gestaffelt.
    2. Die Höhe der Gebühr richtet sich ab sofort danach, ob eine Mannschaft vor der Veröffentlichung der Ligaplanung oder danach abgemeldet wird bzw. ob die Mannschaft wegen zweimaligem Nichtantritt aus der Liga ausgeschlossen wird.
  3. Fehlen eines Schiedsrichters/Auswerters an einem Ligaspieltag (Punkt 3.6.2 GebO):
    1. Das Fehlen eines Schiedsrichters/Auswerters an einem Ligaspieltag wird mit einer Gebühr belegt.
  4. Sperre von Spielern bei ausstehenden Zahlungen (Punkt 6.4 GebO):
    1. Ist ein Verein/Club nach einer Bestellung von Spieldokumenten (Spielerpass, Lizenz, Beitragsmarke) im Zahlungsverzug, kann der betreffende Spieler unter bestimmten Umständen gesperrt werden, bis die Zahlungen beglichen sind.