Update 22.02.2024: Vorgaben zu Herstellerlogos auf Trikots.
Um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen, in welchen Fällen ein Werbevertrag zu beantragen ist, gibt die BBU folgende Klarstellung heraus:

Update 22.02.2024: 

  • Vorgaben für Größe und Platzierung von Herstellerlogos.
  • Details siehe weiter unten.

 

Was ist Werbung?

  1. Jeder Aufdruck auf einem Trikot, der eine Firma, eine Person oder ein Produkt benennt, ist Werbung.
  2. Ausgenommen hiervon ist nur der Hersteller des Trikots.
  3. Es ist unerheblich, ob verschiedene Aufdrucke zu einer Firma, einer Person oder einem Produkt gehören (siehe Punkt 1).
  4. Auch die Angabe der Adresse von Internetseiten ist Werbung.

In welchen Fällen muss ein Werbevertrag beantragt werden?

  1. Aus dem zuvor Gesagten ergibt sich, dass für jeden Aufdruck (Logo, Bild, Schriftzug, Internetadresse usw.) auf dem Trikot ein Werbevertrag abgeschlossen werden muss.
  2. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich der Hersteller des Trikots.

Herstellerlogos: Vorgaben für Größe und Platzierung

  1. Ein Herstellerlogo darf maximal eine Fläche von 2000 mm² belegen. Das sind bei einer quadratischen Werbung ca. 45*45 mm.
  2. Das Herstellerlogo darf einmal im Brustbereich (links, rechts, mittig) und/oder einmal im Nackenbereich platziert sein
  3. Alle Herstellerlogos, die nicht den angegebenen Daten entsprechen, müssen von der BBU genehmigt werden.

Rabattregelung

  1. Werden mehrere Werbeverträge gleichzeitig abgeschlossen, gibt es eine Rabattregelung:
    1. Der erste Werbevertrag wird mit 30,- € berechnet
    2. Weitere Werbeverträge werden mit je 10,- € berechnet
  2. Werden Werbeverträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht, wird jeder Vertrag mit 30,- € berechnet.

Laufzeit von Werbeverträgen:

  1. Die Gültigkeit von Werbeverträgen beträgt 3 Jahre.
  2. Die Laufzeit von Werbeverträgen beginnt immer am 1.7 des laufenden Sportjahres, unabhängig davon, wann im laufenden Sportjahr der Werbevertrag gestellt wird.
  3. Das Ende der Laufzeit von Werbeverträgen ist immer am 30.6. eines Sportjahres.
  4. Beispiel:
    • Ein Werbevertrag wird am 1.3.2024 beantragt
    • Laufzeitbeginn ist am 1.7.2023
    • Laufzeitende ist am 30.6.2026