Aufgaben des Rechtsausschusses:
- Besteht aus drei vom Verbandstag gewählten Mitgliedern und zwei
gewählten Ersatzmitgliedern.
- Behandlung aller Rechtsangelegenheiten in zweiter Instanz.
- Beschlussfassung mit drei Mitgliedern.
- Wahl des RA-Vorsitzenden
Mitglieder: