Ausgegebene Karten müssen vereinsweise an die Geschäftsstelle zurückgegeben werden

Nachdem der Feldversuch in der BBU mit den ID-Karten in der vergangenen Saison ein voller Erfolg war, ist jeder davon ausgegangen, dass die bundesweite Einführung im DKB zum 1.1.2021 nur noch eine Formsache darstellen würde.

Leider ist es anders gekommen: Der DKB hat entschieden, die ID-Karten nicht einzuführen.

Für die BBU ergab sich damit ein Problem, denn eine Rückkehr zur allgemeinen Kontrolle von Spielerpass und Spiellizenz (RL-Karte) in der Liga sollte es nicht geben.

Der Vorstand der BBU hat deshalb folgende Entscheidung getroffen:

  • Die ID-Karten werden auch in der BBU nicht weitergeführt.
  • Die bisher ausgegebenen ID-Karten werden vereinsweise eingesammelt und in der Geschäftsstelle der BBU für den Fall eingelagert, dass es doch noch eine bundesweite Einführung geben sollte.
  • Eine Kontrolle der Spielberechtigungen (Spielerpass, Spiellizenz) am Ligaspieltag durch die Schiedsrichter wird nicht mehr durchgeführt. Damit entspricht das Verfahren in der Liga dem bei Meisterschaften.
  • Schiedsrichter können aber bei Bedarf weiterhin vor Ort eine Kontrolle vornehmen:
    • in der Mitgliederverwaltung MMS (Spielerdaten, Spiellizenz usw.).
    • durch Vorlage von Spielerpass und Spiellizenz (RL-Karte) durch den Spieler.
  • Spielerpass und Spiellizenz (RL-Karte) müssen wie bisher vom Spieler mitgeführt werden.
  • Das „Abhaken“ in der namentlichen Meldeliste durch die Schiedsrichter entfällt.
  • Die Kontrolle der Spielberechtigungen in der Liga wird vom RL-Wart (Mitgliedschaft, Spiellizenz) bzw. von den Bereichssportwarten (korrekter Einsatz in der Mannschaft, Ergebnisse) vorgenommen.
  • Spielerpässe und Spiellizenzen werden wie bisher ausgestellt und bei Bedarf geändert

Für die Schiedsrichter ergibt sich durch die Neuerung eine erhebliche Entlastung von administrativen Tätigkeiten.

Raimund Hessling
Vorsitzender