Wichtige Informationen über die Gültigkeit von Trainerlizenzen und wie diese zukünftig verlängert werden können:

Wer eine A-Lizenz besitzt, braucht seine B+C Lizenz nicht verlängern, diese verlängert sich mit der Verlängerung einer A-Lizenz automatisch. Man muss diese allerdings mit Bestätigung einsenden, oder zur Verlängerung dabei haben.

 Das gleiche gilt für die B-Lizenz. Bei einer B-Lizenz Verlängerung wird automatisch die C-Lizenz mit verlängert. Ebenfalls mit Bestätigung einsenden oder zur Verlängerung dabei haben.

C – Lizenz Inhaber müssen ihre Lizenz innerhalb von 4 Jahren mit 15 Stunden Fortbildung verlängern. Es zählt allerdings das Jahr, in dem die erste Fortbildung absolviert wird, als Verlängerungsjahr.

Beispiel: Eine C-Lizenz läuft 2022 (Dez.) ab und man würde jetzt in 2021 verlängern, so gilt die Lizenz nur bis 2025. Also ist es Stand jetzt wichtig, erst in 2022 eine auslaufende Lizenz zu verlängern.

In manchen Gemeinden in Bayern werden unterschiedliche Anforderungen für Übungsleiter-Zuschüsse gestellt. Viele wollen unbedingt eine C-Lizenz vorliegen haben, anderen reicht die An-/Abgabe einer B-Lizenz, weil man davon ausgeht, dass dieser Trainer auch eine C-Lizenz hat. Man muss sich also in der jeweiligen Gemeinde erkundigen, was verlangt wird.

Es ist mit dem DKB vereinbart, dass zukünftig der Inhaber einer gültigen A-oder B-Lizenz automatisch eine C-Lizenz ausgestellt bekommt.

Werner Gessner
Lehrwart