Für Erste-Hilfe-Kurse, die im Rahmen einer Trainerausbildung notwendig sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Der BLSV hat  zu dem Thema ein Informationsblatt herausgegeben. Danach werden die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs, der im Rahmen einer Ersthelferaus- bzw. fortbildung absolviert wird, von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft(VBG) übernommen. Voraussetzung ist, dass der Erste-Hilfe-Kurs von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird und dass der Ersthelfer in einem dem BLSV angeschlossenen Verein tätig ist.

Weitere Informationen siehe:

Hier kann das Abrechnungsformular heruntergeladen werden: